Waffengesetz

Besitz, Umgang und Handel mit Waffen jeglicher Art.

§1 Besitz von illegalen Hieb- und Stichwaffen

Gemäß §1 des Gesetzes wird der Besitz illegaler Hieb- oder Stichwaffen streng geahndet. Wer solche gefährlichen Gegenstände in seinem Besitz hat, kann mit verschiedenen Strafen belegt werden. Diese Strafen können in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden und zudem werden diese Art von Waffen beschlagnahmt. Dieser Abschnitt des Gesetzes soll sicherstellen, dass gefährliche Waffen, die dazu geeignet sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen, nicht in die falschen Hände gelangen.

§2 Besitz von illegalen Handfeuer- und Langwaffen

Der §2 des Gesetzes behandelt den Besitz illegaler Handfeuer- und Langwaffen. Hierbei handelt es sich um besonders gefährliche Waffen, die in der Regel Schusswaffen sind. Personen, die solche illegalen Waffen besitzen, werden mit Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen bestraft und zudem werden diese Art von Waffen beschlagnahmt. 

Dieser Abschnitt zielt darauf ab, die Verbreitung von Schusswaffen in der illegalen Szene zu unterbinden und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

§3 Besitz und Herstellung von illegaler Munition

Gemäß §3 ist der Besitz und die Herstellung von illegaler Munition rechtswidrig. Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, riskieren Geldstrafen und Freiheitsstrafen und zudem wird die illegale Munition beschlagnahmt.

§4 Benutzung einer Handfeuer- und/oder Langwaffe

Gemäß §3 ist der Besitz einer Handfeuer- und Langwaffe rechtswidrig. Personen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, riskieren Geldstrafen und Freiheitsstrafen und zudem werden diese Art von Waffen beschlagnahmt. Dies dient dem Schutz der Gesellschaft vor potenziell gefährlichen Situationen.

(1) Zweck und Geltungsbereich

  • 1.1 Dieses Gesetz regelt die Benutzung von Handfeuer- und/oder Langwaffen.
  • 1.2 Es gilt für alle Bürger von Los Santos.

(2) Definitionen

  • 2.1 Handfeuerwaffen sind tragbare Schusswaffen, die mit einer Hand bedient werden können.
  • 2.2 Langwaffen sind Schusswaffen, die auf der Schulter getragen und mit beiden Händen bedient werden.

(3) Einschränkungen bei der Benutzung von Handfeuer- und/oder Langwaffen

  • 3.1 Die Benutzung von Handfeuer- und/oder Langwaffen ist nur gestattet, wenn sie im Rahmen der Notwehr-/Nothilfe notwendig ist.
  • 3.2 Es ist untersagt, die Waffen gegen unbeteiligte Personen oder Zivilisten einzusetzen.

(4) Altersbeschränkungen

  • Die Altersfreigabe wird durch eine unabhängige Prüfstelle festgelegt.

(5) Strafen bei Verstoß gegen dieses Gesetz

  • 5.1 Bei Verstoß gegen dieses Gesetz können Geldstrafen oder andere geeignete Sanktionen verhängt werden.
  • 5.2 Die Waffen und deren Munition werden durch die Executive beschlagnahmt.

(6) Inkrafttreten

  • Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

§5 Besitz von Herstellungsteilen für Waffen

Der §5 behandelt den Besitz von Teilen, die zur Herstellung von Waffen verwendet werden können. Auch hier sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vorgesehen und zudem werden diese Art von Waffen beschlagnahmt. Dieser Abschnitt soll verhindern, dass Personen heimlich Waffen herstellen oder illegalen Waffenhandel betreiben, indem sie Waffenteile besitzen.

§6 Verkauf von illegalen Hieb- und Stichwaffen

Der §6 legt fest, dass der Verkauf illegaler Hieb- oder Stichwaffen eine schwere Straftat darstellt, die mit Freiheitsstrafen geahndet wird. Dieser Abschnitt zielt darauf ab, den Handel mit gefährlichen Waffen zu unterbinden und die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

§7 Herstellung von Waffen und/oder Waffenteilen

Gemäß §7 ist die Herstellung von Waffen, oder Waffenteilen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung illegal und wird mit Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen bestraft und zudem werden diese Art von Waffen und/oder Waffenteile beschlagnahmt. Dies soll sicherstellen, dass nur qualifizierte und verantwortliche Personen Waffen herstellen und den Missbrauch verhindern.

§8 An- und Verkauf von illegalen Waffen

Der §8 des Gesetzes behandelt den Handel mit illegalen Handfeuerwaffen. Personen, die in diesem illegalen Handel involviert sind, werden mit Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen bestraft. Dieser Abschnitt soll den illegalen Waffenhandel bekämpfen und die Verbreitung von Schusswaffen in der Kriminalität eindämmen.

§9 Handel mit Waffenteilen

Abschließend regelt §9 den Handel mit Waffenteilen. Personen, die ohne die erforderliche behördliche Genehmigung mit solchen Teilen handeln, sind mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bedroht und zudem werden diese Art von Waffenteile beschlagnahmt. Dieser Abschnitt zielt darauf ab, den unkontrollierten Handel mit Waffenteilen zu verhindern und sicherzustellen, dass nur legitime Händler diese Tätigkeit ausüben. Dies dient dem Schutz der Gesellschaft vor illegalen Waffenaktivitäten.

§10 Besitz, Handel/Vertrieb und Herstellung von hochexplosiven Sachen

Der Besitz, Handel/Vertrieb, Herstellung von hochexplosiven Sachen, wie C4, Dynamit, Molotov Cocktails, TNT ist verboten.

Insgesamt hat dieses Gesetz das Ziel, die Verbreitung und den Missbrauch gefährlicher Waffen zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es schreibt strenge Strafen vor, um potenzielle Täter abzuschrecken und die Gesellschaft vor den Gefahren illegaler Waffen zu schützen.

Waffenrecht

Da ein gut geregeltes Waffen Gesetz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, wird das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, gesetzlich geregelt.

§11 Waffenerlaubnis

1. In §11 wird das Recht eines jeden Menschen auf den Besitz und das Tragen von legalen Waffen festgelegt. Unter Beachtung der nachfolgenden Auflistungen dürfen Bürger legale Waffen führen legale Waffen umfassen:

  • Pistole
  • Kampf Messer

2. Das aktive Führen von Schusswaffen in der Hand ist generell verboten. Ebenso ist das Mitführen von Waffen in bestimmten Gebäuden und Einrichtungen, einschließlich der zugehörigen abgegrenzten Gelände, untersagt. Schnellfeuerwaffen oder Taser sind generell illegal. Außer der Pistole, sind alle Handfeuerwaffen illegal. Der Besitz von bis zu 60 Patronen wird grundsätzlich als legal angesehen. Waffenzubehör wie Schalldämpfer, Griffe oder Zielfernrohre, ausgenommen Taschenlampen, werden als illegal betrachtet.

§12 Besitz von Waffen

In §12 wird festgehalten, dass der unberechtigte Besitz von Waffen strafbar ist. Ebenso werden Personen, die Waffenteile, wesentliche Waffenkomponenten oder Sprengstoffe unberechtigt handeln, besitzen oder herstellen, bestraft. Bestimmte Gegenstände wie Macheten, Klappmesser, Kampfaxte und Schlagringe werden als illegal betrachtet.

§13 Sonstiges

Unter §13 wird klargestellt, dass Sportgeräte oder Werkzeuge wie Taschenlampen, Baseballschläger, Billardqueues, Golfschläger, Hämmer und Fallschirme nicht als Waffen im Sinne des Waffenrechts betrachtet werden, sondern als Sportgeräte oder Werkzeuge eingestuft werden. Dies soll die Unterscheidung zwischen Waffen und harmlosen Gegenständen erleichtern. Jedoch nicht, sollte mit einem der aufgeführten Sportgeräte eine Straftat vollzogen sein.

Dieses Waffenrecht soll gewährleisten, dass Bürger das Recht haben, legale Waffen zu besitzen und zu tragen, jedoch in Übereinstimmung mit klaren Vorschriften und Beschränkungen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Verstöße gegen diese Gesetze ziehen Strafen nach sich, um die Einhaltung der Bestimmungen zu fördern und die Gesellschaft vor potenziellen Gefahren zu schützen.