Straßenverkehrsordnung
Erläuterung der KFZ Register-Punkt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein rechtlicher Rahmen, der in vielen Ländern, darunter auch in Los Santos, gilt, um den sicheren und geordneten Verkehr auf den Straßen zu gewährleisten. Die StVO enthält verschiedene Abschnitte und Vorschriften, die Verkehrsteilnehmer befolgen müssen. Im Folgenden werde ich die wichtigsten Abschnitte der StVO von Los Santos näher erläutern:
§ 1 Grundregeln
Dieser Abschnitt betont die grundlegenden Regeln, die für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten. Verkehrsteilnehmer müssen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen. Es ist wichtig, sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder unnötig behindert oder belästigt wird. Darüber hinaus muss jederzeit erkennbar sein, dass man am Straßenverkehr teilnimmt.
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Hier wird festgelegt, dass Verkehrsteilnehmer
- möglichst weit rechts fahren sollen, um den Verkehr zu erleichtern und sicherer zu gestalten.
Außerdem ist es Pflicht,
- dass Fahrzeuge mit geeigneten Reifen ausgestattet sind, die den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen. Hat das Fahrzeug einen defekten Reifen, so ist dieses unverzüglich abzustellen und der Pannendienst zu rufen.
§ 3 Geschwindigkeit
Dieser Abschnitt regelt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf verschiedenen Straßenarten. Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, und auf Highways und Autobahnen ist die Geschwindigkeit unbegrenzt. Es gibt auch spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Bereichen der Stadt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Last- und Kraftfahrzeuge, 80 km/h,
dies gilt für Los Santos, Sandy Shorts und Paleto Bay
- außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Last- und Kraftfahrzeuge, 120 km/h,
- auf allen Freeways gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h
- auf Highways und Interstate, unbegrenzt
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb von 100m
- um den Central Park herum, 50 km/h
- um das Police Department herum, 50 km/h
- um das Department of Justice herum, 50 km/h
- um das Krankenhaus herum, 50 km/h
- auf allen Flughäfen und Landeflächen, 50 km/h
§ 4 Vorfahrt und Verkehrszeichen
Die allgemeine Regel "rechts vor links" wird festgelegt, und es wird darauf hingewiesen, dass Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daranhalten, mit Geldstrafen belegt werden können.
§ 5 Überholen
Das Überholen ist nur auf der linken Seite erlaubt, und es ist nur gestattet, wenn dabei der Gegenverkehr nicht behindert wird.
§ 6 Sonder- und Wegerechte
- Fahrzeuge von staatlichen Organisationen, welche Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen (Sondersignale mit Licht- und Tonsignalen eingeschaltet haben) sind von der StVO befreit.
Dieses gilt ebenso für Fahrzeuge ohne Sondersignalen, welche im Zuge von exekutiven Einsätzen verwendet werden.
- Dienstfahrzeuge der Regierung, welche keine Sondersignale besitzen, sind von der StVO befreit wenn sich diese im Einsatz befinden und von einem hochrangigen Mitglied der Regierung, Justizbeamte bis Bundesjustizminister oder deren Fahrer im Beisein geführt werden.
- Missachtung von Sondersignalen.
- Fahrzeugen mit Sondersignalen ist stets Vorrang zu gewähren
- Die Notwendigkeit von Sondersignalen kann im Nachhinein von der zuständigen Behörde verlangt werden.
- Sollten die unter Abs. 1 gekennzeichneten Sonder- und Wegerechte unberechtigt in Anspruch genommen worden sein, so ist dieses von der jeweiligen Behörde zu ahnden.
- Berechtigte Gründe für das ins Anspruch nehmen für das Sonder- und Wegerecht mit Sondersignalen sind:
- Wenn höchste Eile geboten ist um eine Straftat zu vereiteln
- Um schaden von Leib und Leben abzuwenden
- Zur Verfolgung von flüchtigen Personen
- Um eine Eskorte anzukündigen und einen Konvoi zu begleiten
- Kraftfahrzeuge des LSPD, LSSD, LSMD, FBI, USMS, PIA, DOA und der Regierung/Justiz sind von den Parkbeschränkungen nach §6 StVO befreit.
- Die in Abs. 7 erwähnten Kraftfahrzeuge sind dennoch nicht in den Parkzonen/Außenbereichen/Geländen, der jeweiligen Behörden, von der Weisungsbefugnis der jeweiligen Behörde befreit. Eine Ausnahme bilden hier Situationen unter Abs. 6.
§ 7 Halten und Parken
Es wird definiert, wann ein Fahrzeug als "geparkt" gilt und wo das Halten und Parken erlaubt bzw. verboten ist. Dabei werden verschiedene Szenarien und Regeln für das Parken auf öffentlichem und privatem Grundbesitz beschrieben.
- Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es länger als drei Minuten nicht bewegt wurde oder der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt.
- Das Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Markierungen im öffentlichen Raum erlaubt.
- Parken am Straßenrand ist unter Beachtung folgender Richtlinien erlaubt:
- Innerorts auf der rechten Seite und mit 2 Rädern auf dem Bordstein in Fahrtrichtung stehend (Kraftfahrzeuge mit weniger als 4 Rädern, können auf der Straße, am Bordstein abgestellt werden)
- Außerorts auf dem Seitenstreifen oder am Straßenrand in Fahrtrichtung
- Auf Privateigentum mit Genehmigung des Eigentümers
- Das Parken von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten:
- An und auf rot markierten Bordsteinen
- Vor Eingängen, Toren, Einfahrten und Seitenstraßen
- Auf den Parkflächen der LSPD, FIB, LSMD, IAA, PIA, DOA, USMS
- Auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis des Eigentümers
- Auf dem Geländer von Krankenhäusern
§ 8 Pflichten des Fahrzeugführers
Hier werden verschiedene Pflichten des Fahrzeugführers festgelegt, darunter
- die Untersagung von bewusstseinsverändernden Mitteln während der Fahrt,
- die Mitführung einer gültigen Fahrerlaubnis und
- das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
- Der Fahrer ist verpflichtet ein Werkzeugkasten im Fahrzeug mitzuführen, was vollständig und geprüft ist.
§ 9 Haftung des Fahrzeugführers
- Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für die im Fahrzeug befindlichen Güter und muss sicherstellen, dass sich keine Personen im Kofferraum befinden.
- Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, dass alle Passagiere und der Fahrzeugführer selbst während der Fahrt einen festen und verkehrssicheren Platz im Fahrzeug einnehmen. Die maximal zulässige Personenzahl eines Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
- Sollte ein Fahrzeug mit einer Straftat in Verbindung stehen (Tatmittel), haftet, sofern der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, im Zweifelsfall der Fahrzeugeigentümer für die begangenen Straftaten.
§ 10 Zeichen und Weisungen
Die Zeichen und Weisungen der Exekutivbehörden sind zu befolgen.
§ 11 Fahrerlaubnis
Es wird festgelegt, dass das Fahren ohne die benötigte Fahrerlaubnis mit Geldstrafen bestraft wird, und bei wiederholten Verstößen drohen Freiheitsstrafen und höhere Geldstrafen.
§ 12 Geisterfahrer/Falschfahrer
Das Fahren im Gegenverkehr wird als verboten erklärt und mit Geldstrafen geahndet.
§ 13 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und dadurch eine konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer schafft, wird mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bestraft.
§ 14 Sonderregelungen für den Luftverkehr
Dieser Abschnitt enthält spezielle Vorschriften für den Luftverkehr, einschließlich der Landung von Flugobjekten auf dafür vorgesehenen Landeflächen und der Anforderungen an Fluglizenzen.
Gesetz über die Landung von Helikoptern auf Landeflächen mit 'H'-Kennzeichnung
- §1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Landung von Helikoptern auf Landeflächen und legt fest, dass Helikopter nur auf solchen Flächen mit einem 'H' gekennzeichnet landen dürfen.
- §2 Kennzeichnungspflicht
Landeflächen, die für die Landung von Helikoptern vorgesehen sind, müssen deutlich mit einem großen 'H' gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und eindeutig erkennbar sein.
- §3 Verbot der Landung ohne 'H'-Kennzeichnung
Es ist verboten, einen Helikopter auf einer Landefläche zu landen, die nicht mit einem 'H' gekennzeichnet ist. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Ausgenommen hiervon sind die Helikopter des LSMD, LSPD, dem DOJ und LSC.
- §4 Sicherheitsvorschriften
Die Betreiber von Helikopterlandeplätzen haben sicherzustellen, dass die Landeflächen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Die Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen ist ebenfalls erforderlich.
- §5 Bußgeld
Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann im Einzelfall festgelegt werden.
- §6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Eigentum durchsuchen, um Beweise für terroristische Aktivitäten zu sammeln oder potenzielle Gefahren zu identifizieren.
§ 15 Verkehrsunfall
Nach einem schweren Verkehrsunfall müssen die Beteiligten unverzüglich die Exekutivbehörden (Police Department und Medical Department) benachrichtigen, andernfalls droht eine Bestrafung nach dem Bußgeldkatalog (Fahrerflucht).
§ 16 Verkehrskontrolle
Die Exekutive dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
- Bei Verdacht auf Alkoholkonsum darf eine entsprechende Untersuchung eingeleitet werden (zum Beispiel durch einen Atemalkoholtest).
- Besteht der dringliche Verdacht von Drogenkonsum (Laut BtMG) darf hier eine entsprechende Untersuchung eingeleitet werden (zum Beispiel durch einen Drogenschnelltest „Teststreifen“).
- Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
- Der entzug einer Verkehrskontrolle durch Beamte gilt als Fahrerflucht
§ 17 Illegales Tuning
Zum illegalen Tuning gehören, Booster Tablets, Hackings Tool, Chip Tuning Tools, sowie das Umbauen seines KFZ und werden von der Exekutive aus dem Verkehr gezogen (Beschlagnahmt).
§ 18 Illegale Kraftfahrzeugrennen
Wer im Straßenverkehr
- ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
- als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird bestraft.
- Wer Andere zum Straßenrennen auffordert, muss mit einer Freiheitsstrafe und Geldstrafe rechnen.
§ 19 Erwerb der Fahrerlaubnis
Es wird festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger von Los Santos mindestens 18 Jahre alt sein müssen, um eine gültige Fahrerlaubnis bei einer örtlichen Fahrschule erwerben zu können.
§ 20 Entzug der Fahrerlaubnis
Die zuständigen Behörden ( Los Santos Police Department und Department of Justice ) haben das Recht, die Fahrerlaubnis nach schwerwiegenden Straftaten im Zusammenhang mit der StVO oder des BtMG vollständig zu entziehen, und es gibt eine Wartefrist, bevor die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden kann.