Beamtengesetz

Das Beamtengesetz (BG) ist ein zentrales Rechtsdokument, das die Rechte, Pflichten und Regelungen für Beamtinnen und Beamte im Staatsdienst von Los Santos festlegt. Hier werden die wichtigsten Abschnitte des BG ausführlicher erläutert:

§1 Geltung

Das Beamtengesetz (BG) gilt für alle Beamtinnen und Beamten, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder bereits fest angestellt sind. Es betrifft sowohl Beamtinnen und Beamte, die in Exekutivbehörden tätig sind, als auch solche, die in staatlich geführten Behörden arbeiten. Die Regelungen erstrecken sich auch auf die Streitkräfte und ähnliche Einheiten, sofern nicht anders geregelt.

§2 Hierarchie

Dieser Abschnitt legt die Hierarchie im Staatsdienst von Los Santos fest. Der oberste Dienstherr ist der Chief of Justice oder sein Stellvertreter, der dem Verwaltungsbereich zugeordnet ist. Der Dienstvorgesetzte ist der Leiter der Exekutivbehörde, in der die Beamte/in tätig sind.

§3 Verbeamtung

Die Verbeamtung erfolgt auf Lebenszeit, nachdem der Beamte eine siebentägige Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat. Allerdings kann diese Verbeamtungsgarantie in bestimmten Fällen verfallen, etwa wenn der Beamte vorzeitig durch Missachtung von Dienstvorschriften gekündigt wird oder während der Probezeit ausscheidet.

§4 Pflichten und Rechte

In diesem Abschnitt werden die Pflichten und Rechte von Beamtinnen und Beamten im Detail aufgeführt. Zu den Pflichten gehören unter anderem die Treue zum Staat Los Santos, das respektvolle Verhalten im Dienst, die Verschwiegenheit, die Gehorsamspflicht gegenüber Vorgesetzten, die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeiten und vieles mehr. Bei den Rechten sind unter anderem Urlaub, Gehalt, Pensionszahlungen und Unterstützungszahlungen für die Familie im Todesfall des Beamten aufgeführt.

§5 Disziplinarmaßnahmen

Dieser Abschnitt regelt Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen bei Fehlverhalten von Behörden oder Beamten. Es wird festgelegt, dass Sanktionen sowohl gegen Behörden als auch gegen einzelne Beamte verhängt werden können, wobei die Art der Sanktion in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten und den obersten Dienstherren entschieden wird. Darüber hinaus kann ein Beamter während einer Ermittlung suspendiert werden, wobei diese Suspendierung von verschiedenen Behörden ausgesprochen werden kann.

§6 Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

Hier wird das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis geregelt. Beamtinnen und Beamte können innerhalb der Ausbildung (Rekruten-/Anwärterphase) ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Die Dauer der Rekruten-/Anwärterphase obliegt der jeweiligen Dienststelle. Ist die Ausbildung abgeschlossen und die Beamtinnen und Beamte mindestens 7 Tage tätig, so ist eine "außerordentliche Kündigung" aufgrund Fehlverhalten, nach Einhaltung folgender Stufen möglich:

  • 1. Verwarnung (mündlich)
  • 2. Verwarnung (schriftlich)
  • Abmahnung
  • Suspendierung
  • Kündigung

Bei groben Fehlverhalten ist eine Kündigung unter Angabe von Gründen, auch ohne die vorherigen Stufen möglich.

Eine Kündigung ist auch gerechtfertigt, wenn hier Verstöße gegen den jeweilig internen Sanktionskatalog (PD, MD, DOJ) vorliegen.

Befindet sich ein Beamter mehr als 14 Tage in einer Leitungsebene oder Personalabteilung, muss die Kündigung in schriftlicher Form dem Department of Justice vorliegen.

Der Beamte hat das Recht, nach Erhalt einer Kündigung eine Anhörung beim Department of Justice zu beantragen.

Die jeweilige Führungsebene behält sich Änderungen, in Rücksprache mit der Regierung, vor.

§7 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Das Department of Justice wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamten sowie das Disziplinarverfahren zu erlassen. Eine Verordnung gemäß §5 BG legt beispielsweise fest, wie Dienstaufsichtsbeschwerden behandelt werden und wer Sanktionen gegen Beamte oder Behörden aussprechen kann.

§8 Rückgabe von Dienstausrüstung

Beamte, die aus dem Dienst ausscheiden, müssen die vom Staat bereitgestellte Dienstausrüstung wie Tazer und andere Dienstwaffen, Fahrzeuge und Schutzwesten an ihren ehemaligen Vorgesetzten zurückgeben. Diese Rückgabe muss unverzüglich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, erfolgen. Wenn ein ehemaliger Beamter die Frist versäumt, können Geldstrafen und Haftstrafen verhängt werden.

§ 9 Cop-Net Daten

  1. Da im Cop-Net vertrauliche Informationen, sowie interne Geheimnisse (Betriebsgeheimnisse) zu finden sind, ist die Weitergabe, sowie die Nutzung nach austritt aus einer Staatsfraktion verboten und wird mit einer Geld und/oder Freiheitsstrafe bestraft. Bei dem Verstoß gegen diesen Paragraphen wird ebenfalls Korruption verstoßen.

§10 Besitz von Waffen und Ausrüstung der Exekutive

Der Besitz von Exekutiv Waffen und -ausrüstungen jeglicher Art ist verboten.
(1) Dazu zählen: Taser, Schlagstock, Kampf SMG MK2, Bullpup Shotgun, Stun Shotgun, Combat Pistol, M61C, Kampf PDW MK2,
Special Karabiner MK2, Schweres Scharfschützengewehr, Einsatzschild,
Blendgranaten, Smoke Granaten, Handschellen, Tablet, Panic Button.
(2) Das Führen solcher Waffen ist ausschließlich staatlichen Institutionen,
lizenzierten Händlern und von der Regierung als Sicherheitsfirma eingetragenen
Unternehmen gestattet. Diese Waffen sind mit der jeweiligen Dienstnummer zu
kennzeichnen.
(3) Mitarbeiter der staatlichen Institutionen sind an schriftliche interne
Dienstanweisungen verpflichtend gebunden.
(4) Ausnahmen können für Unternehmen durch die Regierung ausgestellt
werden, sofern diese in ihrer Tätigkeit einen Taser zum Schutz des persönlichen
Leibes führen müssen.
(5) Die Staatlichen Fahrzeuge der Exekutive und/oder Judikative sind ebenfalls als Ausrüstung deklariert.

Das Beamtengesetz von Los Santos schafft somit eine klare rechtliche Grundlage für das Dienstverhältnis und die Verantwortlichkeiten der Beamtinnen und Beamten im Staatsdienst.