Pressemitteilung
12.10.2024
Bevölkerungsmitteilung des Department of Justice
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie über wichtige Änderungen und Klarstellungen im Strafverfahren informieren, die ab sofort gelten:
Offenlegung des Strafkatalogs: Der aktualisierte Strafkatalog steht in naher Zukunft zur Einsicht bereit, damit alle Bürger sich über die geltenden Strafen informieren können.
Klageeinreichung und Fristen: Nach der Einreichung einer Klage haben alle Parteien eine Frist von 7 Tagen, bevor der Termin für die Hauptverhandlung festgelegt werden muss.
Eilverfahren: Eilverfahren, die ohne Vorverhandlung geführt werden, können bis zu 100 HE direkt im Police Department (PD) abgehalten werden, um rasch Entscheidungen zu treffen. Ab 100 HE bis 120 HE wird dies im Gerichtssaal stattfinden.
Außergerichtliche Einigungen:
Für Vergehen mit einer Strafhöhe von 60 Hafteinheiten bis maximal 100 Hafteinheiten (HE) können außergerichtliche Einigungen erzielt werden.
Bei Uneinigkeit zwischen den Parteien wird ein Eilverfahren im PD eingeleitet.
Bei schwerwiegenderen Fällen mit einer Strafhöhe von 100 bis 120 HE erfolgt ein Eilverfahren im Gerichtssaal.
Wir sind stets bemüht, ein faires und effizientes Justizsystem sicherzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Departement of Justice.
Mit freundlichen Grüßen,
Deputy Minister of Justice
Gesetzesänderungen
Ankündigung des Justizministeriums
Neue Gesetzesregelungen zur Stärkung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit
Das Justizministerium gibt bekannt, dass zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Sicherstellung eines fairen und rechtmäßigen Umgangs in unserer Gesellschaft neue gesetzliche Bestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten sind. Diese Ergänzungen dienen der stärkeren Strafverfolgung und dem Schutz der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger.
Neu hinzugefügte Gesetze im Strafgesetzbuch (StGB):
§ 47 Selbstjustiz: Verbot und Strafbarkeit der eigenmächtigen Durchsetzung vermeintlicher Rechte ohne gesetzliche Grundlage.
§ 48 Verleumdung: Schutz vor falschen, ehrverletzenden Behauptungen, die das Ansehen einer Person nachhaltig schädigen können.
§ 49 Rufmord: Strafverfolgung bei schwerwiegenden, gezielten Verleumdungen, die eine Person öffentlich in ihrem Ruf zerstören sollen.
§ 50 Drohung: Ahndung jeglicher Bedrohungen, die gegen das körperliche oder seelische Wohl von Personen gerichtet sind.
§ 50.1 Morddrohung: Spezifische Regelung zur Bestrafung von Morddrohungen, die eine besonders schwere Bedrohung des Lebens darstellen.
§ 51 Sexuelle Belästigung: Schutz vor unerwünschtem, sexuell motiviertem Verhalten, das die Würde von Personen verletzt.
§ 52 Tateinheit: Definition und Handhabung mehrerer gleichzeitig begangener Straftaten, die im Rahmen einer Tat verübt wurden.
§ 53 Tatmehrheit: Regelungen zur Bestrafung bei mehreren, voneinander unabhängigen Straftaten einer Person.
Neue hinzugefügte Gesetze in der Strafprozessordnung (StPO):
§ 5 Verjährungsfrist: Anpassung der Verjährungsfrist
§ 30 Kaution: Einführung eines Kautionssystems, um unter bestimmten Umständen eine vorläufige Freilassung gegen Sicherheitsleistung zu ermöglichen.
§ 31 Miranda-Warnung: Verpflichtende Aufklärung von Beschuldigten über ihre Rechte im Rahmen einer polizeilichen Befragung und Festnahme.
Diese neuen Regelungen sollen das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger stärken und dazu beitragen, die Gesellschaft gegen Bedrohungen und Rechtsverletzungen abzusichern. Das Justizministerium sieht diese Ergänzungen als wichtigen Schritt, um eine gerechte und sichere Gesellschaft zu gewährleisten und erwartet, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechtsprechung die neuen Bestimmungen respektieren und anwenden.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen die entsprechenden Justizbehörden zur Verfügung.
Minister of Justice
Pablo Rodriges