Exekutive Gesetz
§ 1 Allgemeines:
Die Exekutivbehörden haben die Verantwortung, Gefahren für Einzelpersonen und die Gemeinschaft abzuwenden, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Insbesondere obliegt ihnen die Aufgabe, die verfassungsmäßige Ordnung und die freie Ausübung staatsbürgerlicher Rechte sicherzustellen.
Dieses Gesetz ist auf die Zuständigkeiten der Exekutiven Behörden und teilweise des Department of Justice anwendbar.
§ 2 Exekutive Maßnahmen:
Die Exekutive hat innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Befugnis, die erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu ergreifen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.
§ 3 Einschränkung von Grundrechten:
Durch Exekutive Maßnahmen gemäß diesem Gesetz können im Rahmen der Verfassung von Los Santos folgende Grundrechte eingeschränkt werden:
- Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,
- Die Freiheit der Person,
- Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis,
- Die Freizügigkeit,
- Die Unverletzlichkeit der Wohnung/Häuser,
- Das Eigentum.
§ 4 Art der Maßnahmen:
Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um eine exekutive Aufgabe zu erfüllen, müssen die Exekutivbehörden diejenige wählen, die voraussichtlich die geringsten Beeinträchtigungen für Einzelpersonen und die Allgemeinheit mit sich bringt.
§ 5 Maßnahmen gegenüber dem Verursacher:
Wenn das Verhalten von Personen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht oder stört, müssen die Exekutivbehörden Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die diese Bedrohung oder Störung verursacht haben.
Wenn eine Person unter dem Namen einer Familie, Gang, Mafia, Syndikat oder Unternehmen die Bedrohung oder Störung verursacht hat, können die Exekutivbehörden auch Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die die Verantwortung für diese Person tragen. Wenn für eine Person ein Betreuer bestellt ist, können die Exekutivbehörden im Rahmen seiner Zuständigkeit ebenfalls Maßnahmen ergreifen.
§ 6 Personenfeststellung:
Die Exekutivbehörden können jederzeit und ohne besonderen Grund die Identität einer Person feststellen. Hierbei sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wobei vorrangig Personen angehalten und vor Ort festgehalten werden dürfen. Dabei ist stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
§ 7 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot:
Zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung können die Exekutivbehörden eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes untersagen (Platzverweis). Der Verweis darf nicht länger als einen Tag dauern.
§ 8 Gewahrsam:
Die Exekutivbehörden dürfen eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn:
- Andere Maßnahmen eine unmittelbar bevorstehende schwerwiegende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindern oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigen können,
- Der Gewahrsam zum Schutz einer Person vor drohender Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist,
- Die Identität einer Person nicht auf andere Weise festgestellt werden kann,
- Die Durchsetzung eines Platzverweises erforderlich ist.
Das Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht ist und darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als 30 Hafteinheiten aufrechterhalten werden.
Das Gewahrsam wird vorrübergehend aufgehoben, wenn:
- Der Tatverdächtige eine medizinische Behandlung im Medical Department wünscht,
- Der Tatverdächtige auf sein Recht auf einen Anwalt besteht,
- Der Tatverdächtige sich selbst verteidigen möchte
§ 9 Durchsuchung von Personen und Sachen:
Die Exekutivbehörden dürfen eine Person durchsuchen, wenn:
- Sie gemäß diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden,
- Sie ihre Identität nicht mittels eines Führerscheins oder Ausweises nachweisen kann, dies jedoch zur Aufklärung von Straftaten oder bei Verkehrskontrollen erforderlich ist,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mitführt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,
- Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht kooperiert oder aggressives Verhalten zeigt.
Die Exekutivbehörden dürfen eine Sache durchsuchen, wenn:
- Sie von einer Person mitgeführt wird, die gemäß Absatz 1 durchsucht werden darf,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die in Gewahrsam genommen werden darf, widerrechtlich festgehalten wird oder infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf,
- Sie von einer Person mitgeführt wird, deren Identität gemäß § 10 festgestellt werden darf,
- Der Fahrer einen Akteneintrag im Bereich StGB, WG oder BtMG besitzt, der nicht älter als 3 Tage ist,
- Sie an einem Checkpoint angetroffen wird, der von den Exekutivbehörden zur Fahndung nach Straftätern eingerichtet wurde, einschließlich der Grenze.
Abs. 2 Befugnis von Behörden zur Durchführung von Durchsuchungen und Kontrollen
- Behörden sind befugt, Durchsuchungen und Kontrollen von Personen durchzuführen, unabhängig vom Geschlecht der kontrollierenden oder der kontrollierten Person.
- Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig, sachlich gerechtfertigt und in Übereinstimmung mit den Grundrechten der betroffenen Person durchgeführt werden.
§ 10 Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs:
Unmittelbarer Zwang darf nur angewendet werden, wenn er auf andere Weise nicht den polizeilichen Zweck erreichen kann. Das gewählte Mittel muss dem Verhalten, Alter und Zustand des Betroffenen angemessen sein. Gegenüber einer Menschenansammlung darf unmittelbarer Zwang nur angewendet werden, wenn seine Anwendung gegen einzelne Teilnehmer offensichtlich nicht erfolgreich sein wird.
Vor der Anwendung von unmittelbarem Zwang muss dieser, soweit möglich, angedroht werden.
Die Anwendung von unmittelbarem Zwang muss stets verhältnismäßig sein.
§ 11 Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs:
Der Gebrauch von Schusswaffen ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung von unmittelbarem Zwang vorliegen und einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel erfolglos angewandt wurden oder offensichtlich erfolglos sein werden.
Schusswaffen dürfen gegen Personen nur eingesetzt werden, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die Leib und Leben gefährdet.
Nicht-tödliche Waffen dürfen gegen Personen nur eingesetzt werden, um eine Person, die sich der Festnahme oder Feststellung ihrer Identität durch Flucht zu entziehen versucht, zu stoppen, oder um die Flucht oder Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand, zu verhindern.
Ein Schuss, der mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich ist, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr unmittelbarer Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr schwerwiegender körperlicher Verletzungen darstellt.
§ 12 Illegale Orte
Exekutivbeamte haben das Recht, jederzeit eine Durchsuchung an den vorher festgelegten Orten und Gebieten durchzuführen.
Ein Ort wird als illegal festgelegt durch das Department of Justice und muss von den Exekutivbehörden über das Postfach eingereicht werden. Erst nach Zustimmung der Richterschaft gilt der beantragte Ort Gesetzlich als illegal.
In erster Linie handelt es sich dabei um Orte oder Gebiete, an denen das Sammeln, Verarbeiten, Herstellen und Verkaufen illegaler Substanzen oder Gegenstände möglich ist.
Die Gültigkeit des Beschlusses für illegale Orte oder Gebiete ist auf maximal 7 Tage begrenzt.