Gesetz der Illegale Gegenstände
Strafmaß
Jeglicher illegale Zusammenhang mit Naturmaterialien sowie Gegenständen (§2, §3, §3.1, §3.2 des BtMG) sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bestraft. Hierzu zählt auch der Versuch, dieser ist ebenfalls strafbar.
Insgesamt stellt das Gesetz der Illegalen Gegenstände eine umfassende rechtliche Grundlage dar, um den Umgang mit Illegalen Gegenständen zu regeln und sicherzustellen, dass dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit geschieht. Es definiert klare Grenzen für Besitz, Herstellung und Handel und ermöglicht gleichzeitig Ausnahmen für den Eigenbedarf sowie für kontrollierte wissenschaftliche und medizinische Zwecke.
Anlage I - Illegalen Naturmaterialien
Nr Bezeichnung
1 Methylamin
2 Mutterkorn
3 Lysergid
4 Mohnpflanze
5 Kokainblatt
6 Eisen
7 Kupfer
8 Goldbarren
9 Metallblöcke
10 Dimethylamin
Anlag II - Illegale Gegenstände
Nr Bezeichnung
1 Boosting Tablet
2 Dietriche
3 8.62 Munition
4 Mehr als 60 x 9mm Munition
5 5.56 Munition
6 50.AE Munition
7 Munitionsherstellung
8 Nahkampfwaffen Herstellung
9 Schießpulver
10 Pyrotechnik (Feuerwerk)
11 Phenylaceton